HOCHZEITSZEITUNG

Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Österreich, nur kirchenrechtliche Relevanz. Im Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (etwa Griechenland und Dänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.

Nach der Lehre der katholischen Kirche spenden die Brautleute sich gegenseitig das Sakrament der Ehe. Die evangelische Kirche versteht die kirchliche Trauung als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in Kirchenräumen statt. Es gibt Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (etwa im Freien) genehmigt wird.

Katholische Trauungen finden meist im Rahmen einer Heiligen Messe mit Eucharistiefeier statt, in der die Brautleute gemeinsam auch die Kommunion nehmen.

Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören und ein Partner Mitglied der Konfession ist, in deren Kirche die Trauung durchgeführt werden soll. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession obliegt dem Pfarrer bzw. der Kirchengemeindeleitung vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof eine Dispens von der Formpflicht einholen.

Wenn einer der Partner katholisch oder evangelisch ist und beide eine sogenannte „ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten.

Vieles Brauchtum, das mit kirchlichen Trauungen in Verbindung gebracht wird, hat keinerlei christliche Wurzeln. Brautschleier und Trauringe stammen aus der jüdischen Tradition; letztere wurden, als Symbol unverbrüchlicher Treue, aber schon in Römischer Zeit Teil der christlichen Trauliturgie. Der Hochzeitskuss hat seinen Ursprung im römischen Vertragsrecht und kommt in der christlichen Liturgie gar nicht vor. Weiße Brautkleider kamen weltweit „en vogue“, nachdem die britische Königin Victoria 1840 unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit „ganz in Weiß“ geheiratet hatte. Kein bloßes Brauchtum, sondern von grundlegender kirchenrechtlicher Bedeutung ist hingegen der Vollzug der Ehe in der Hochzeitsnacht. Da die katholische Kirche in ihrem Gesetz als primären Zweck der Ehe die Erzeugung und Erziehung von Nachwuchs festgeschrieben hat, liegt eine Ehe im vollen kirchenrechtlichen Sinne erst vor, wenn zwischen den Eheleuten auch Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

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